Bericht des NABU Fürstenwalde: 2. und 3. Anhörungstag

Dass die Erörterung nicht an zwei Tagen abzuwickeln ist, war uns aufgrund des Umfangs der Einwendungen und der Komplexität des Vorhabens bereits im Vorfeld bewusst. Die unzureichende Vorbereitung des Erörterungstermins wird zunehmend offensichtlicher. Die Stadthalle ist nur bis zum Freitag 16.00 Uhr gebucht und muss entsprechend pünktlich geräumt werden, inmitten des so wichtigen Themas der Wasserversorgung.

Zuspitzend kommt Unmut bei Einwendern auf, als am Freitagnachmittag klar ist, dass sich die von der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE beauftragte Eventfirma außerstande sieht eine Prüfsumme der aufgezeichneten Audiodatei zu erstellen. Selbst die Länge der Aufzeichnung darf nicht abfotografiert werden. Diese Vorgehensweise verstärkt das Misstrauen massiv.

Deutlich wird auch, dass die juristisch untermauerten Anträge nicht mehr vom Rechtsbeistand des Landesamtes für Umwelt, sondern fast ausschließlich von Clifford & Chance beantwortet werden, dem Rechtsbeistand von der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE.

Der zweite Tag beginnt mit der Ankündigung des Verhandlungsleiters die Tagesordnung zu ändern und die am Vorabend vom Bundesverband Bürgerinitiative Umweltschutz e.V. in Übereinkunft mit dem Verhandlungsleiter gestellten Fragen für beantwortet zu erklären, wohlgemerkt ohne Erörterung! Das verursachte erneut Diskussionen zum Verfahren, gefolgt von Befangenheitsanträgen, die stets von der verfahrensführenden Behörde geprüft und abgelehnt werden. Die Tagesordnung wird geändert obwohl noch am ersten Erörterungstag der Antrag eines Anwenders auf Änderung der Tagesordnung abgelehnt wurde.

Erst mittags wird mit TOP 3 Boden- und Gewässerschutz begonnen, hauptsächlich aber mit dem Unterpunkt des bislang nicht untersuchten Risikos eines Salzwasseraufstiegs.

Ein Vertreter unseres Vereins schildert anschaulich die geologische Situation, geht auf die vorliegenden Gutachten der Firma Fugro ein und unterstreicht den Fakt, dass weder am 24.6.2020 im Gespräch mit Umweltminister Vogel noch im Treffen mit Vertretern von der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE und Fugro Auskunft zu dieser Problematik gegeben werden konnte.

Das erst im August mit einbezogene Landesamt für Geologie, Bergbau, Rohstoffe (LBGR) bestätigt die Gefahr des Salzwasseraufstiegs aufgrund der geologischen Situation und empfiehlt ein Monitoring, das unserer Meinung maximal noch den Schaden, also das Versalzen eines Grundwasserleiters, dokumentiert aber nicht verhindert. Anträge unsererseits und des BBU e.V. zu weiteren Untersuchungen mit Verweis auf das Verschlechterungsverbot gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie werden abgelehnt, was dazu führt, dass ein Stadtverordneter der Stadt Erkner einen Befangenheitsantrag stellt.

Die Nerven liegen blank – in der Pause führen Äußerungen des Verhandlungsleiters bzgl. seiner Urlaubsplanung zu weiteren Irritationen. Als die Erörterung mit einem weiterhin für unbefangenen erklärten Verhandlungsleiter fortgesetzt wird, erreichen wir zumindest, dass der vom NABU Rechtsbeistand untersetzte Antrag auf Durchführung eines speziellen Messverfahrens geprüft wird.

Klar ist, sollte es zu einem Salzwasseraufstieg in den unteren Schichten kommen, wird er registriert und dokumentiert um Gegenmaßnahmen einzuleiten. Für die erforderlichen Gegenmaßnahmen wäre wiederum Wasser erforderlich, um für ein entsprechendes Gegengewicht zu sorgen. Sollte der Salzwasseraufstieg nicht verhindert werden können, weil nicht für ausreichend Gegengewicht gesorgt werden kann, wird als eine der ersten Maßnahmen die Trinkwasserversorgung an der betroffenen Brunnengalerie eingestellt. Ein Konzept – also einen Plan B – gibt es dafür noch nicht!

Der Tagesordnungspunkt wird für beendet erklärt und bis zum Abend erörtern wir mit dem Forstvertreter, der nur heute Zeit hat, wesentliche Fragen zum Forst und der Waldumwandlung.

Die – und das ist ein weiterer wichtiger Erkenntnisgewinn – erst mit Erteilung der Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz erteilt wird. Rechtlich betrachtet ist es aktuell immer noch Wald nach Landeswaldgesetz.

Eines unserer Hauptargumente der Funktionslosigkeit des Bebauungsplans konnte nicht entkräftet werden, da der Forstvertreter keine Auskunft dazu geben konnte, wann genau der Landesforstbetrieb das Gelände von der Treuhand übertragen bekommen hat.

Der gerodete Wald (91,5 ha), dessen Fläche ein Teil eines riesigen zusammenhängenden Waldkorridors darstellt, dessen Stubben beseitigt, dessen Boden abgetragen, verdichtet und versandet ist, ferner mit Fundamenten übersät ist, gilt erst als umgewandelt wenn der Forst das bestätigt – das kann auch zwei Jahre später sein.

Als die Flächenagentur Brandenburg Ihr Konzept der Ersatzaufforstung vorstellt wird deutlich, dass auf den Ersatzflächen eine Nadelbaumanteil von bis zu 50 % bestehen wird. So minderwertig kann Kiefernforst mit einem jungen Laubholzanteil von fast 30% dann also nicht sein und bestätigt unser Argument, dass der Wald des Bebauungsplangebiets doch erhebliche ökologische Entwicklungspotentiale aufweist, wie auch die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) aus 2001 dokumentiert.

Der in diesem Zusammenhang stehende unzureichende Artenschutzbeitrag wird noch erörtert werden.

Am Freitag widmen wir uns wieder dem Hauptthema, dem Wasser. Auch wenn der Wasserverband Strausberg-Erkner mit der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE einen Erschließungsvertrag abgeschlossen hat, bleibt die Wasserversorgung wichtiges Thema.

Das Landesamt für Umwelt kann an dieser Stelle nicht erklären, wie die zukünftige Grundwasserneubildung im Einzugsgebiet erfolgen soll. Versickert werden soll nördlich der Grundwasserscheide. Doch was ist mit der Spree?

Als einen Skandal empfinden wir, dass die parallel geführten wasserrechtlichen Verfahren, um den Erschließungsvertrag zu ermöglichen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgten und uns die Unterlagen hierzu bislang nicht zur Verfügung gestellt wurden. Der eklatante Verstoß gegen das Umweltinformationsgesetz (UIG) hat im Verlauf der Erörterung einen entsprechenden Antrag seitens unseres Rechtsbeistandes zur Folge – gefolgt von hitzigen Diskussionen innerhalb der Genehmigungsbehörde.

Es fehlt weiterhin eine Auseinandersetzung mit der Zukunft des Wasserhaushalts der Region – ein bloßer Verweis auf eine neu gebildete Arbeitsgruppe des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) erachten wir als zu geringfügig.

Die aktuelle Baustelle für die geplante Autofabrikansiedlung befindet sich zu 100% im Trinkwasserschutzgebiet Erkner-Neu Zittau.

Neben dem weiterhin zu hohen Wasserverbrauch wird bei der Erörterung offensichtlich, dass die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE scheinbar bewusst die Abwasserschutzverordnung (AwSV) umgeht, da insgesamt über 250 t Stoffe der höchsten Gefährdungsstufe D verwendet aber über mindestens 100 Anlagen verteilt werden sollen. Dieser Punkt kann beim Thema Wasserversorgung nicht abschließend geklärt werden, bleibt aber zwingend erörterungspflichtig, da Anlagen mit Stoffen dieser Gefährdungsstufe im Trinkwasserschutzgebiet nicht betrieben werden dürften. Für Verwunderung sorgt zudem die Aussage der unteren Wasserbehörde, dass wir uns in der Entwurfsplanung befinden.

Mit noch über 20 nicht angehörten Einwendungen wird die Verhandlung um 5 vor 16.00 Uhr für beendet erklärt. Fortsetzung folgt am Montag.

Wir fordern erneut einen sofortigen Baustopp bis die Untersuchungen hinsichtlich einer möglichen Gefahr durch Grundwasserversalzung durchgeführt werden und Transparenz hinsichtlich aller vorliegenden Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zudem die Einbeziehung der Berliner Behörden hinsichtlich der Abwasserentsorgung in die Erpe, die für die Trinkwasserversorgung Berlins, eine nicht unwesentliche Rolle spielt.