Das Landesumweltamt lässt verlauten, dass die Einwendungen keine Relevanz für das weitere Genehmigungsverfahren (Vorhaben-ID G07819) hätten. Die ÖDP Brandenburg bezweifelt eine fachlich eingehende Prüfung und Abwägung der Sachverhalte von 373 Einwendungen innerhalb von knapp zwei Wochen und stellt die Objektivität der Prüfungsorgane hinsichtlich der Unabhängigkeit vor Wirtschafts- und Lobbyinteressen in Frage.
