Pressemitteilung zum Erlass der 5. Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG

Das Landesamt für Umwelt hat am 17. August 2020 auf Antrag der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE die nunmehr 5. Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erteilt. Die sofort vollziehbare Zulassung umfasst u.a. nunmehr auch die Vornahme sog. Pfahlgründungen, mit denen irreversibel in den hochsensiblen Grundwasserbereich eingegriffen werden wird. Und dies, obwohl sogar der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) schwerwiegende Bedenken gegen diese Maßnahmen erhoben hat!

Das Verfahren um die Zulassung des Tesla-Vorhabens zeigt zudem die Verkehrung einer Regelung, die geschaffen wurde, um Verfahren zu beschleunigen – nicht jedoch, um Verfahren vorwegzunehmen. § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes lässt unter bestimmten Voraussetzungen den vorzeitigen Beginn der Errichtung einer Anlage zu. Im Fall von Tesla soll es jedoch auf der Grundlage von § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes nach dem Willen des Investors zur nahezu vollständigen Errichtung des Werks kommen. Und dies bei einer der künftig weltweit größten Anlagen der Großindustrie, in der bereits in der ersten Ausbaustaufe 500.000 Fahrzeuge jährlich produziert werden sollen und die massivste Auswirkungen auf die Region und deren Einwohner haben wird – alle durch den Bau bedingten, vor allem aber durch die spätere Produktion zu erwartenden schädlichen Umweltwirkungen inbegriffen!

Derzeit werden durch die extensive Anwendung des § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kurzerhand vollendete Tatsachen geschaffen. Und dabei grundlegende Verfahrensrechte in eklatanter Weise verletzt: So wird das Vorhaben faktisch zugelassen, obwohl der Investor immer wieder noch relevante Änderungen an dem Vorhaben vornimmt und wesentliche Teile der Öffentlichkeitsbeteiligung noch ausstehen. Zudem setzt sich das Landesamt für Umwelt unweigerlich unter einen nicht mehr umkehrbaren Genehmigungsdruck, wenn es Maßnahmen zulässt, die wie die Rodung von rund 90 ha Wald oder aber jetzt Eingriffe in den Grundwasserleiter schlechterdings nicht reversibel sind! Angesichts dessen geht die stets wiederkehrende Beteuerung, Tesla baue auf eigenes Risiko, schlichtweg ins Leere!

Und es liegt auf der Hand, dass sich das Verfahrensmodell von Tesla alsbald bundesweit als gängige Methode für Großinvestments etablieren wird, wenn sich dieser Dammbruch am Standort Grünheide vollzogen haben wird!

Soll es wirklich Realität werden, dass Vorhaben ohne effektive Öffentlichkeitsbeteiligung und ohne effektive Kontrolle zugelassen werden können? Soll bewusst Abkehr genommen werden von bürgerlichen Beteiligungsrechten und grundlegenden Standards, die gerade zur Stärkung des Umweltschutzes etwa durch die Aarhus-Konvention geschaffen wurden, um in Zukunft vor allem den wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu dienen? Ist dies der „Fortschritt“, den wir benötigen, um unsere Umwelt vor einer immer weiter voranschreitenden Zerstörung zu retten?