Am 23.12.2020 erteilt das Landesamt für Umwelt die nun 9. vorzeitige Zulassung.
Diese beinhaltet u.a.:
Die Ausweitung des zulässigen Zeitraums der Arbeiten auf 24 h pro Tag bis Ende Februar 2021 für Installationen in den Gebäuden und Bauarbeiten u.a. in der Lackierei, des Presswerks, der Gießerei.