PM: Tesla will mit „grünem Mäntelchen“ Profite sichern!

Unsere Pressemitteilung zur Tesla-Stellungnahme zum Verfahren der Deutschen Umwelthilfe:

In einem Brief zum Verfahren OVG 11 A 22/21 vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in dem Verwaltungsrechtsstreit Deutsche Umwelthilfe e.V. . /. Bundesrepublik Deutschland bezieht Tesla Stellung und stellt Forderungen zur Verbesserung der eigenen Situation beim Verfahren zur Genehmigung der Gigafactory Grünheide.

Die Bürgerinitiative Grünheide, die zahlreiche Bürger in der Umgebung der Tesla-Ansiedlung vertritt, sieht klare Defizite bei der aktuellen Stellungnahme durch Tesla. Tesla fordert, dass bei einem aus ihrer Sicht ökologisch wichtigen Endprodukt Abstriche beim Natur-und Umweltschutz bei der Produktionsstätte gemacht werden dürfen.

Diese Position ist rechtswidrig, undemokratisch und gefährdet den sozialen Frieden. Die Bedingungen für die Ansiedlung waren Tesla von Beginn an bekannt. Das betrifft den rechtlichen Rahmen, die Lage in einem Wasserschutzgebiet, die begrenzte Ressource Wasser, die niedrige Arbeitslosigkeit in der Region, die überlastete Infrastruktur und die kritische Haltung gegenüber dem Projekt in weiten Teilen der Bevölkerung.

Für Verzögerungen beim Verfahren ist Tesla verantwortlich. Unvollständige Antragunterlagen, Änderungen im Verfahren, Nichteinhaltungen von Fristen, versäumte Antragstellungen, völlig unzureichender Dialog mit den Anwohnern, aber auch eine schlechte Öffentlichkeitsarbeit haben das Verfahren verzögert.

Die zahlreichen Einwendung zu den Antragsunterlagen des Genehmigungsverfahren durch Naturschutzverbände, Sachverständige, Juristen und nicht zuletzt Anwohner und die Erörterung dazu zeigten umfangreiche Mängel in den Antragsunterlagen. „Fehlende Substanz“ war in weiten Teilen bei Tesla festzustellen. Bis heute nutzt Tesla kaum die Möglichkeiten der digitalen Kommunikation mit den Anwohnern. Es gibt keine Website auf der Tesla über die Pläne und deren Umsetzung informiert. Die fast fertige Fabrik wurde bisher ohne Baugenehmigung nur mit vorfristigen Genehmigungen nach Paragraf 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetz errichtet. Ein irreversibler Rückbau wie es der Paragraf 8a vorsieht ist nicht mehr möglich.

Die BI Grünheide fordert erneut die Streichung dieses Paragrafen. Tesla führt weiter aus, dass „eine Verzögerung“ der Genehmigung zu zusätzlichen CO2-Emissionnen führen würde. Ob es durch tonnenschwere SUV zu relevanten CO2 Einsparungen kommt, ist sehr umstritten. Bereits jetzt können zahlreiche E-Autos von verschiedenen Herstellern gekauft werden.

Hier wird das Hauptanliegen von Tesla deutlich. Es geht um einen möglichst schnellen Produktionsstart in einem sich wandelnden Wettbewerbsumfeld und damit um die Sicherung von Profit.

Es bleibt dabei, die Bürgerinnen und Bürger fordern eine ergebnisoffene Prüfung der Umweltauswirkungen basierend auf der aktuelle Umweltgesetzgebung.

Das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Arbeit der Fachbehörden darf durch Druck von außen auf das Verfahren egal ob durch Tesla, durch einen Ministerpräsidenten oder durch Minister nicht gefährdet werden.