Luftgütemessestation am Löcknitzcampus

In der kommenden Sitzung der Grünheider Gemeindevertretung am 16.12.2021 soll der Beschluss zur Errichtung einer Luftgütemessstation am Löcknitzcampus aufgehoben und stattdessen das Angebot des Landesamtes für Umwelt (LfU), ein Luftqualitätsmonitoring für Stickstoffdioxid mit 10 Messpunkten mittels Passivsammlern durchzuführen, angenommen werden.

Der Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg spricht sich dagegen aus und fordert die Rücknahme dieser Beschlussvorlage. Sollte dies nicht erfolgen, fordern wir von den Gemeindevertretern mit „Nein“ zu stimmen.

Die 39. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImSchV) fordert, dass zum Schutz der menschlichen Gesundheit der Anteil der Industrie an der Luftbelastung mindestens durch eine Probenahmestelle in Hauptwindrichtung von der Quelle im nächstgelegenen Wohngebiet gemessen werden soll.

Die in Aussicht gestellten Passivsammler zur Erfassung der Stickstoffdioxidbelastung können nur Durchschnittswerte über einen mehrwöchigen Zeitraum ermitteln. Die Auswertung der Daten soll erst im Jahr 2023 erfolgen. Die Immissionsgrenzwerte für stündliche Belastung können damit nicht überprüft werden.

Ferner besteht durch die geplante Inbetriebnahme der Tesla-Gigafactory das Risiko der Luftverunreinigung mit weiteren gesundheitsschädlichen Stoffen. Das Landesamt für Umwelt (LfU) hat im bisherigen Genehmigungsverfahren die während der Anlagentests entstandenen Emissionen nur unzureichend oder überhaupt nicht erfasst.

Auflagen zur Messung von Emissionen durch den Anlagenbetreiber wurden nicht umgesetzt bzw. erfolgte keine Übermittlung der Ergebnisse an das Landesamt für Umwelt (LfU).

Die von Cemex und IKW in Rüdersdorf praktizierte Veröffentlichung der Emissionswerte ihrer Anlagen im Internet ist bei Tesla nicht zu erwarten.

Um eine Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung auszuschließen, ist eine kontinuierliche Messung der Immissionswerte von allen relevanten Schadstoffen und die zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse unverzichtbar.

In einer weiteren Beschlussvorlage wird die Aufhebung eines Beschlusses zur Auswertung der bisher erfassten Daten durch einen öffentlich bestellten Gutachter/Sachverständigengefordert. Auch dagegen protestieren wir. Nur weil es das LfU ablehnt, sich mit den Besorgnis erregenden Messwerten auseinanderzusetzen, ist es der falsche Weg, sie komplett zu ignorieren. Diese Auswertung ist überfällig und sollte schnellstmöglich erfolgen.