Sehr geehrte(r) Bürgermeister(in), sehr geehrte(r) Amtsdirektor(in),
wir wenden uns an Sie wegen der Beschlussvorlagen unter TOP 13 (BV 26/2/6) und TOP 14 (BV 26/2/7) der Sitzung des Wasserverbandes Strausberg-Erkner am 24.06.2026.
Im Antrag der Städte bzw. Gemeinden Altlandsberg, Neuenhagen, Vogelsdorf-Fredersdorf, Petershagen-Eggersdorf und Rüdersdorf wurde von diesem Szenario ausgegangen: „Die Mengengebühr (Mengenpreis) für den Kubikmeter Wasser müsste durch die Satzungsänderungen um 35,13 % Prozent, also von derzeit 1,18 auf rund 1,60 Euro pro Kubikmeter brutto steigen, um bei Abschaffung des Grundpreises auf dieselbe Gesamteinnahme zu kommen. Mit einem Kubikmeterpreis von 1,60 Euro wäre der WSE weiterhin im günstigsten Drittel im Vergleich mit den angrenzenden Wasserverbänden, den mit dem WSE vergleichbaren an Berlin nördlich und südlich angrenzenden Wasserverbänden sowie den Berliner Wasserbetrieben.“
Die Kalkulation des Verbandes ergibt eine vollkommen andere Größenordnung. Der Mengenpreis müsste auf 2,40 Euro netto (2,57 Euro brutto) erhöht werden. Damit wäre der WSE keineswegs mehr „im günstigsten Drittel im Vergleich mit den angrenzenden Wasserverbänden“.
Völlig inakzeptabel ist die zukünftige Ungleichbehandlung zwischen privaten Verbrauchern und den Gewerbebetrieben im Industriegebiet Freienbrink (IGF). Während sich die Preise aktuell bei 1,10 Euro je m3 (netto) für Privatkunden und 1,12 Euro je m3 (netto) im IGF nur geringfügig unterscheiden, sollen demnächst die Erhöhungen ausschließlich die Privatkunden treffen. Denn im IGF soll sich der Mengenpreis nur um zwei Cent pro Kubikmeter erhöhen. In beiden Fällen soll die Grundgebühr wegfallen. Wie groß die Ersparnis dadurch wird, hängt von der Personenzahl ab, die den jeweiligen Wasseranschluss nutzt. Je mehr Personen es sind, umso geringer fällt die Ersparnis durch Wegfall der Grundgebühr aus.
Es ist nicht erkennbar, dass die Förderung und Aufbereitung von Trinkwasser für Privatkunden aufwändiger wäre als für die Nutzer im IGF. Demzufolge darf es nicht so extreme Unterschiede bei den Mengenpreisen für die Verbraucher geben! Der Ansatz, durch Wegfall der Grundgebühr einen sparsameren Verbrauch zu erreichen, ist nicht zielführend! Vor Allem ist er sozial unverträglich. Er benachteiligt Personen im Mietverhältnis und kinderreiche Familien.
Wir fordern Sie hiermit auf, die Beschlussvorlagen zur Abschaffung der Grundgebühr abzulehnen!
Als Alternative schlagen wir unter Beibehaltung der bisherigen Grundgebühr, eine Staffelung der Mengenpreise vor. Die bundesweit durchschnittliche Nutzung von 120 bis 125 Litern pro
Tag und Person entspricht 44 bis 45 Kubikmetern im Jahr. Für diese Menge soll der derzeit gültige Preis weiterhin gelten. Alle darüberhinausgehenden Mengen sollen deutlich teurer berechnet werden. Die Preise für Unternehmen im IGF sollen sich auch in Zukunft nicht wesentlich von den Preisen für Privatkunden unterscheiden.
