Das Landesamt für Umwelt Brandenburg in Zusammenspiel mit dem Bauordnungsamt Landkreis Oder-Spree
Ende 2025 kündigte Tesla für die Fabrik in Grünheide eine Batteriezellfertigung ab dem Jahr 2027 an. Das nahmen wir zum Anlass nachzufragen, wie in einer zur Versorgung des Tesla-Servicenetzwerks genehmigten Lagerhalle, nach durch Tesla beantragter Umnutzung als Batteriefabrik, ausreichend Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz des Grundwassers getroffen wurden.
1. Akt
13.01.2026: Anfrage an das Landesamt für Umwelt
22.01.2026: Antwort des LfU
- Für Ihr Begehren nach Einsicht in die Unterlagen der Tesla Manufacturing Brandenburg SE wurde ein Verfahren nach UIG eröffnet. (Umweltinformationsgesetz)
- Fragen zu baulichen Maßnahmen und zum Schutz des Grundwassers liegen nicht in der Verantwortung des LfU. Diese stellen Sie bitte dem Bauordnungsamt und der unteren Wasserbehörde in Beeskow.
2. Akt
12.02.2026: Anfrage an das Bauordnungsamt LOS
21.04.2026: Erinnerungsschreiben, weil bis dato keinerlei Reaktion durch die Behörde erfolgte
- Verweis auf § 3 Umweltinformationsgesetz wonach Anfragen innerhalb von einem Monat beantwortet werden müssen
12.05.2026: Antwort Bauordnungsamt
- […] wird mitgeteilt, dass eine zum Vorhaben „Lagerhalle“ erteilte Baugenehmigung nicht ausgenutzt worden ist, weil ein Antrag nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz folgte. Hier war Genehmigungsbehörde das Landesamt für Umwelt. Bitte wenden Sie sich daher bezüglich Ihres Einsichtsbegehrens dorthin.
3. Akt
17.05.2026: erneute Anfrage an das Bauordnungsamt LOS
- Wir zitieren das LfU: „Fragen zu baulichen Maßnahmen und zum Schutz des Grundwassers liegen nicht in der Verantwortung des LfU. Diese stellen Sie bitte dem Bauordnungsamt und der unteren Wasserbehörde in Beeskow.“
- Wir übermitteln eine Übersicht der „koordinierten Zulassungsverfahren“ in Zuständigkeit des Landkreises aus dem Genehmigungsbescheid für das Teslawerk inklusive Aktenzeichen
- Wir begründen unseren Antrag: „Allgemein bekannt ist, dass in Brand geratene Batterien stundenlang mit enormen Wassermengen gekühlt werden müssen. Dafür müssen Anlagen vorhanden sein, Wasser darf nicht durch Türen oder Tore nach außen dringen. Havarien können bei Anlieferung der Rohstoffe und Auslieferung der Batteriezellen zum Austritt von wassergefährdenden Stoffen führen.“
08.07.2026 Erinnerungsschreiben, weil bis dato keinerlei Reaktion durch die Behörde erfolgte
- Verweis auf § 3 Umweltinformationsgesetz wonach Anfragen innerhalb von einem Monat beantwortet werden müssen
- Ihnen sollte bewusst sein, dass eine Verweigerung der berechtigten Auskunft auf unserer Seite Misstrauen erzeugt. Wir fordern sie erneut auf, die am 17.05.2026 beantragten Informationen an uns zu übermitteln. Sollten sie dies weiterhin verweigern behalten wir uns juristische Schritte vor.
20.07.2026 Antwort Bauordnungsamt
- Ein Schreiben von Ihnen vom 17.05.2026 liegt hier nicht vor.
- Aufgrund des Einsichtsbegehrens in Bauakten wird Ihr Antrag als Akteneinsicht gemäß AlG bewertet.
- Nach ständiger Rechtsprechung der brandenburgischen Verwaltungsgerichte enthalten Bauakten in ihrer Gesamtheit personenbezogene Daten. Der betroffene Eigentümer / Bauherr ist daher zunächst um Zustimmung zu fragen sowie anzuhören. Sofern eine Zustimmung nicht erteilt wird und eine Abwägung zu Ungunsten des Antragstellers ausfällt, ist der Auskunftsantrag abzulehnen.
- Der Antrag ist derzeit nicht prüffähig und unvollständig, und zwar aus den folgenden Gründen:
- Bauordnungsrechtlich gibt es begrifflich keine „Umwidmung“. Es wird daher auch hier um eine entsprechende Klarstellung gebeten. (ein Beispiel)
4. Akt
Folgt demnächst
Hintergrund zum Wandel einer Lagerhalle in eine Batteriefabrik
Im September 2020 wurde im Rahmen der Erörterung zum Genehmigungsverfahren für die Teslafabrik mehrfach das Thema Batteriefabrik diskutiert. Im Wortprotokoll dokumentierte Aussage von Alexander Riederer von Paar: „Die Batterieproduktion, die Zellenproduktion, war nie Antragsgegenstand. Das, was Antragsgegenstand war, war das Zusammenstellen des ganzen Batteriesystems, aber nicht die Batteriezellenproduktion. TESLA hat Batteriefabriken und ich gehe mal davon aus, dass die Belieferung von dort stattfinden wird.“
Im Januar 2021 beantragte Tesla beim Landkreis Oder-Spree die Errichtung eines Fundaments für eine ca. 22.000 Quadratmeter große Lagerhalle. Von Beginn an gab es Spekulationen, dass es sich in Wahrheit um die zukünftige Batteriefabrik handelt. Mündlich teilte der Landkreis Oder-Spree auf unsere Rückfrage dazu mit, dass es unrealistisch sei, weil eine Lagerhalle sich konstruktiv stark von einer Batteriefabrik unterscheidet.
Der damalige Umweltminister äußerte dem entgegen im Februar 2021, das jemand „auf die Idee kommen“ könnte, eine Batterie-Fabrik in die Halle zu bauen. So sollte es dann tatsächlich kommen. Im Juni 2021 wurde die „Katze aus dem Sack gelassen“. Tesla reichte neue Antragsunterlagen ein. Darin heißt es: „Weiterhin ist im Rahmen des Vorhabens Gigafactory Berlin-Brandenburg die Fertigung von Lithium-Ionen-Zellen zur weiteren Verwendung in elektrischen Fahrzeugen und Energiespeichersystemen in der Gigafactory Berlin-Brandenburg und an verschiedenen Standorten weltweit geplant.“
Anlage A020 Batteriezellfertigung: Hinzufügen der Batteriezellfertigung und Umnutzung der genehmigten Lagerhalle
Jetzt musste das Beteiligungsverfahren wiederholt werden. Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit konnten erneut Stellungnahmen und Einwendungen einreichen. Das inzwischen fertiggestellte Fundament brachte dennoch mehrere Monate Zeitvorsprung.
Kann das Fundament einer genehmigten Lagerhalle ohne Weiteres für die Batteriezellfertigung genutzt werden? Das Landesamt für Umwelt meint laut Genehmigungsbescheid „ja“. Zitat: „Der Nachweis, dass das errichtete Fundament den Ansprüchen einer Batteriezellenfertigung genügt, ist durch die Beschichtung des Betons mit Epoxid durch den Hersteller erbracht.“
[…] „Mit den Antragsunterlagen wurde hinreichend dargelegt, dass durch die Errichtung und den Betrieb der Batteriefabrik eine Gefährdung des Grundwassers und damit der Trinkwasserversorgung, durch die mit der WSG-VO (Wasserschutzgebietsverordnung) geschützten Wasserfassung mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann. Die Erteilung der Befreiung von Verbotstatbeständen steht nach § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) im Ermessen der zuständigen Behörde. Das Ermessen wurde ausgeübt.“


Zitat aus dem Genehmigungsbescheid: „Es werden in der Batteriezellproduktion aber auch Stoffe der WGK 1 und WGK 2 eingesetzt. In der Batteriezellproduktion sind lt. Abschnitt 11 der Antragsunterlagen sechs Anlagen der Gefährdungsstufe A, drei Anlagen der Gefährdungsstufe B, drei Anlagen der Gefährdungsstufe C und fünf Anlagen der Gefährdungsstufe D vorhanden.“
Die Gefährdungsstufe wird bestimmt vom Anlagenvolumen und der Wassergefährdungsklasse (WGK) der eingesetzten Stoffe.
So weit, so schlecht. Die Fabrik durfte mit behördlichem Wohlwollen errichtet werden.
Es kam dennoch anders. Im September 2022 änderte Elon Musk seine Batterie-Strategie, um von neuen Steueranreizen in den USA zu profitieren. Nach dem Inflation Reduction Act von Präsident Joe Biden erhalten Elektroautos nur noch dann einen Steuernachlass von bis zu 7.500 Dollar, wenn sie in den USA montiert werden. Auch die Batterien müssen überwiegend in Amerika hergestellt werden. Ursprünglich für die Grünheider Fabrik vorgesehene Anlagen zur Batteriefertigung wurden kurzfristig in den USA montiert und eingesetzt.
In Grünheide wurden Komponenten hergestellt und zur Verarbeitung in andere Teslawerke exportiert. Die Batterien für die in Grünheide produzierten Model Y wurden hingegen aus China bzw. den USA importiert.
Unter Donald Trump als US-Präsident wurde der Inflation Reduction Act von Ex-Präsident Joe Biden wieder aufgehoben. Jetzt wurde die Batteriezellfertigung in Grünheide wieder lukrativer. Tesla kündigte kürzlich weitere Investitionen in die Batteriezellfertigung an. Auch die Zahl der dort Beschäftigten soll deutlich erhöht werden und die Kapazität nicht nur auf 8 GWh sondern gar auf 18 GWh im Jahr steigen.
Die angekündigte Fertigung bedeutet im Vergleich zur bisherigen Praxis, dass statt in einem Gehäuse geschützter fertiger Batterien diverse Gefahrstoffe separat angeliefert werden. Es gibt mehr Lieferverkehr und Umschlag von giftigen Stoffen, deren Bezeichnung geheim gehalten wird. Dadurch steigt das Kontaminationsrisiko für Umwelt insbesondere Grundwasser erheblich.
Schon in der Bauphase kam es zu mehreren Zwischenfällen. Es wurde eine falsch adressierte und beschädigte Palette mit Kathodenpulver ins benachbarte GVZ Freienbrink geliefert. Zweimal wurden Verpackungen von Batterien geschreddert, obwohl die Batterie noch in der Verpackung war. Es kam zu Bränden. Kontaminiertes Löschwasser gelangte in den Boden.
Im Januar 2025 kam es in einem Labor zur Qualitätsüberwachung zur thermischen Reaktion einer Batteriezelle. Im August 2025 fielen 512 Batteriezellen von einem Förderband im 1. Obergeschoss durch einen Förderschacht hinunter ins Erdgeschoss und gerieten in Brand. Das Gebäude musste evakuiert werden. Es dauerte mehrere Stunden, den Brand zu löschen.
Nachweislich gibt es regelmäßig Zwischenfälle bis hin zu Bränden. Gegen den Genehmigungsbescheid zur wesentlichen Änderung der Batteriezellfertigung hat der WSE am 05.12.2025 Widerspruch eingelegt und diesen am 09.02.2026 begründet.
Zitat: „Gesetzliche Verbote werden durch Befreiungen überwunden, unzureichend ermittelte Risiken durch Nebenbestimmungen kompensiert und zentrale Schutzmaßnahmen in die Zukunft verlagert. Dieses Vorgehen widerspricht dem präventiven Charakter des Umwelt- und Wasserrechts. Ein Wasserschutzgebiet dient nicht der experimentellen Steuerung verbleibender Risiken, sondern der konsequenten Gefahrenvermeidung zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung.“
Einschätzung des WSE: „[…] ist festzustellen, dass die erteilte Genehmigung sowohl formell als auch materiell rechtswidrig ist. Die Entscheidung trägt den besonderen Anforderungen des Trinkwasserschutzes im Einzugsgebiet einer Brunnenfassung nicht in dem rechtlich gebotenen Maß Rechnung und beruht auf einer unzureichenden Tatsachenermittlung sowie einer fehlerhaften Abwägung. […] Die Abwägung gewichtet wirtschaftliche und industriepolitische Interessen faktisch höher als den vorsorgenden Trinkwasserschutz. Das Vorsorgeprinzip, das im Wasserrecht leitend sein muss, tritt demgegenüber zurück.“
vollständiger Widerspruch abrufbar unter: https://www.w-s-e.de/service/formulare-und-downloads
