Dringend notwendig: FFH Verträglichkeitsprüfung für die geplante Industrieansiedlung

Für Planungen, die ein Gebiet des Netzes “Natura 2000” (FFH-Gebiete und EU-Vogelschutzgebiete) erheblich beeinträchtigen können, schreibt Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des Bundesnaturschutzgesetzes die Prüfung der Verträglichkeit dieses Planes mit den festgelegten Erhaltungszielen des betreffenden Gebietes vor.

Grundsätzlich ist es dabei nicht relevant, ob der Plan oder das Projekt direkt Flächen innerhalb des Natura 2000-Gebietes in Anspruch nimmt oder von außen auf das Gebiet einwirkt.

Sind erhebliche Beeinträchtigungen nicht mit Sicherheit auszuschließen, muss zur weiteren Klärung des Sachverhaltes eine FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 ff. BNatSchG durchgeführt werden.

Besonders betroffen ist durch das geplante Vorhaben das Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet Löcknitztal. Es liegt nur wenige hundert Meter von dem Vorhabensgebiet entfernt.

Für dieses und weitere FFH-Gebiete muss dringend eine FFH Verträglichkeitsprüfung vorgenommen werden.

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung erfolgt auf der Basis der für das Gebiet festgelegten Erhaltungsziele.

Rechtlich kommt es darauf an, ob ein Projekt oder Plan zu erheblichen Beeinträchtigungen führen kann, nicht darauf, dass dies nachweislich so sein wird. Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Eintretens erheblicher Beeinträchtigungen genügt, um zunächst die Unzulässigkeit eines Projekts oder Plans auszulösen.

Grundlage der Prüfung sind die sogenannten Managementpläne für die entsprechenden FFH-Gebiete und die dort beinhalteten Erhaltungsziele.

Hier finden sie die Kurzfassung des Managementplans für das FFH-Gebiet Löcknitztal

Hier nun einige wichtige Ausschnitte aus dem Plan für das Löcknitztal:

  • Ziel ist es den guten ökologischen Zustand der Löcknitz zu erhalten und zu entwickeln.
  • Für das Postluch (entwässertes Torfmoor mit Kesselmoorcharakter) ist daher das grundlegende Ziel die Sicherung des Wasserhaushaltes. Eine ausreichende Wasserspeisung, auch in trockeneren Zeiten, muss gewährleistet sein.
  • In den Bruch-und Auwäldern sollte eine möglichst naturnahe Wasserhaltung angestrebt werden. Durch Grundwasserabsenkungen bzw. -spiegelschwankungen kam es in der Vergangenheit teilweise zu einem Schwund des Moorkörpers.
  • Alle Maßnahmen, welche in den Wasserhaushalt oder Wasserchemie eingreifen wirken sich sehr negativ aus. Also beispielsweise Entwässerung….

Was ist FFH?

FFH-Gebiete werden zum Schutz von Tieren (Fauna), Pflanzen (Flora) und Lebensraumtypen (Habitaten) nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen. Sie sind ein Teil des Natura 2000-Netzwerkes.

Hinter dem Begriff Natura-2000 verbirgt sich ein länderübergreifendes Netz von Schutzgebieten, welches innerhalb der Europäischen Union nach Maßgabe der sogenannten Fauna-Flora-Habitat (FFH) Richtlinie errichtet wird.