Einwendungen zu den 1. Antragsunterlagen

Der 1. Antrag der Firma Tesla für den Bau der Autofabrik im Trinkwasserschutzgebiet lag vom 06.01.2020 bis einschließlich 05.02.2020 zur Einsicht aus. Mit den Unterlagen wurde die 1. vorzeitige Genehmigung für die Rodung von ca. 90 ha Wald beantragt.

Die eingereichten Unterlagen waren derart oberflächlich und ungenau, das man das Gefühl hat, das die verfahrensführende Behörde diese vor Veröffentlichung nicht gesichtet und kontrolliert hat. Teilweise handelt es sich nur um Grobentwürfe. Es wird pauschal die Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften versichert.

Bereits im Dezember 2019 beauftragt Tesla die Planung für eine Pfahlgründung, das weißt darauf hin, das von vorne herein klar war, das es zu einer 2. Auslegung von Antragsunterlagen kommen wird.

Damit stellt sich die Frage: Hat Tesla die 1. Antragsunterlagen nur eingereicht um die Genehmigung für die Rodung der ersten 90 ha zu erhalten?

Laut dem LfU wurden 371 Einwendungen eingereicht.

Viele dieser Einwendungen bemängeln den Ablauf des Verfahrens, die oberflächlich eingereichten Unterlagen und die Waldrodung. Noch vor Ende des Verfahrens und vor Ende der Einwendungsfrist hat das Landesamt für Umwelt der Tesla Manufacturing Brandenburg SE genehmigt einen Teil des Waldes zu fällen.

Aufgrund der Dürreperioden der vergangenen Jahre, fehlende schneereiche Winter und kaum Dauerfrost können sich die Grundwasserbestände nicht erholen. Der Landkreis Oder-Spree ist wie viele Landkreise in Brandenburg massiv von Trockenheit geprägt. Nun soll eine Autofabrik in einem sensiblen Gebiet gebaut werden, mit einem riesigen Wasserverbrauch von 372 m3/Stunde und damit dem vergleichbaren Bedarf einer Stadt von 71.500 Einwohnern.

Die Wasser- und Abwasserproblemtik sehen viele Einwender als unzureichend berücksichtigt.

Hier veröffentlichen wir einige dieser wichtigen Einwendungen.