Wasser

„Keine Industrieanlage im Trinkwasserschutzgebiet!“ lautet die Forderung der BI Grünheide und ist unser Hauptargument gegen die Ansiedlung von Tesla in Grünheide.
Das brandenburgische Umweltministerium (MLEUV) schreibt auf seiner Homepage: „Sauberes Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Im Land Brandenburg wird das Trinkwasser fast ausschließlich aus dem Grundwasser – vielfach mit Anteilen von Uferfiltrat – gewonnen. […] Durch menschliche Tätigkeit werden die Grundwasserressourcen fortlaufend der Gefahr punktueller und flächenhafter Schadstoffeinträge ausgesetzt. Grundwasserschäden sind immer Langzeitschäden und meist nur mit hohem Aufwand zu sanieren. Die für die öffentliche Trinkwasserversorgung bestimmten Grundwasserressourcen sollen daher über die allgemeinen Regeln der Gewässerbenutzung und des Gewässerschutzes hinaus durch die Festsetzung von Wasserschutzgebieten gesichert werden.“
Quelle: https://mleuv.brandenburg.de/mleuv/de/umwelt/wasser/grundwasser-und-wasserversorgung/wasserschutzgebiete/~mais2redc91347de# (Stand 08.10.2026)
Wie ist eine Industrieansiedlung zum einen und „der Schutz von Grundwasserressourcen über die allgemeinen Regeln der Gewässerbenutzung und des Gewässerschutzes hinaus“ zum anderen miteinander vereinbar? – Überhaupt nicht!
Nur wenige Kilometer entfernt auf dem Gelände einer ehemaligen Chemiefabrik in Erkner kann man sich von der verheerenden Folgen durch Schadstoffeinträge in den Boden und somit auch ins Grundwasser überzeugen. Die Schäden sind vor allem durch Kriegsschäden und Havarien verursacht worden. 1944 gab es einen Luftangriff auf die Tanks und Produktionsanlagen. 1971 traten Stoffe bei einem Großbrand in der damaligen Naphthalinfabrik aus. Im Jahr 2022 bestätigte das brandenburgische Umweltministerium: dass es sich um „einen komplexen, nicht sanierbaren Boden– und Grundwasserschaden“ im gesamten Bereich des ehemaligen Industriegebietes (IG) Erkner plus anliegender Gewässer handelt. Die Altlasten sind giftig, krebserregend für den Menschen und umweltschädlich.
Trotz dieser Erkenntnis wurde für die Errichtung einer Fabrik, in welcher in großem Umfang mit wassergefährdenden Stoffen produziert wird, die Genehmigung erteilt. Durch die Genehmigung wurde die Befreiung von mehreren Verbotstatbeständen der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes (WSG-VO) gewährt. In Nebenbestimmungen wurde Tesla zum Grundwassermonitoring und zur Erstellung von jährlichen Berichten verpflichtet. Tesla beauftragt diese Kontrollen und besitzt die Hoheit über die erhobenen Daten. Die Berichte wurden in den Jahren 2025 und 2026 nicht fristgerecht eingereicht. Der Wasserverband hat nur Zugriff auf den Bericht und nicht die Analysen der Wasserproben. Anträge auf Akteneinsicht durch die „Grüne Liga“ wurden nicht fristgerecht bearbeitet. Tesla und Behörden beschwören, dass es keine nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser gab. Einen Einblick in die Messergebnisse boykottieren sie allerdings.
Die BI Grünheide kritisiert folgende Punkte:
Wasserverbrauch: Der zuständige Wasserversorger überschritt bereits in den Jahren 2018 und 2019 die genehmigten Fördermengen und musste Strafzahlungen leisten. Aus den in Anspruch genommenen Grundwasserleitern wird auch ohne den Bedarf von Tesla mehr Grundwasser entnommen, als durch Grundwasserneubildung hinzukommt.
Gefährdung des Grundwassers durch Schadstoffeinträge im Boden: Das Gelände der sogenannten „Gigafactory“ liegt im Zustrom der Wasserfassung Erkner-Hohenbinde. Gelangen Schadstoffe in den Grundwasserleiter, ist dadurch die Wasserförderung gefährdet. Bereits in der Bauphase besteht diese Gefahr. Nach der Rodung entfällt ein natürlicher Schutz des Grundwassers. Die sandigen Böden sind anfällig für Schadstoffeinträge. Die BI Grünheide konnte illegale Betankung von Baufahrzeugen sowie Diesellachen innerhalb des Wasserschutzgebietes dokumentieren. Zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Fabrik im Frühjahr 2022 waren zahlreiche Baumaßnahmen nicht beendet, unter anderem war die Versiegelung von Flächen außerhalb der Gebäude unvollständig. Mehrfach kam es nach Bränden zur Versickerung von Löschwasser in noch nicht versiegelte Böden auf dem Betriebsgelände.
Negativ wirken sich aus unserer Sicht auch die Pfahlgründungen aus. Über 2000 Pfähle mit einem Querschnitt von 40 mal 40 cm und einer Länge von bis zu 14 Metern wurden in den Boden gerammt, um die Fundamente in besonders stark beanspruchten Bereichen (z.B. unter den „Gigapressen“) zu stabilisieren. Dadurch ändert sich das Fließverhalten des Grundwassers im Zustrom auf die Wasserfassung Hohenbinde, die sich nur reichlich einen Kilometer vom Werksgelände entfernt befindet.
Negative Auswirkungen auf die Grundwasserneubildung: Die vollflächige Versiegelung auf ehemaligen Waldflächen verhindert das Versickern von Niederschlagwasser. Unterhalb der versiegelten Flächen trocknet der Boden aus. Diesbezüglich wird in der Genehmigung das Gegenteil behauptet: „Das hydrogeologische Gutachten hat eine Erhöhung der Grundwasserneubildung ermittelt, da die Verdunstung durch den Wald entfällt und damit mehr Niederschlagswasser in den Boden infiltrieren kann.“ Zitat Ende
Tatsächlich gibt es mehrere Versickerungsbecken auf dem Werksgelände. Niederschlagswasser wird zuerst in Sedimentationsbecken geleitet und anschließend den Versickerungsbecken zugeführt. Wasser, welches zuvor auf 300 ha verteilt gleichmäßig im Boden versickerte, wird nun konzentriert auf reichlich 3 ha versickert.
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