Ausschnitt aus der Pressemitteilung der anerkannten Naturschutzverbände: “
Es ist mittlerweile die 15. Zulassung des vorzeitigen Beginns, die per Salamitaktik eine Gigafabrik wachsen lässt, für die erst vor wenigen Tagen ganz neue Antragsunterlagen mit ganz neuen Anlagenteilen von Tesla eingereicht worden sind. Diese Zulassungen nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind aber nur möglich, wenn eine „positive Genehmigungsprognose“ vorliegt. Diese ist jedoch nicht nur durch die umfangreichen Neuerungen der Antragsunterlagen höchst fraglich, sondern war aus Sicht der Verbände bereits vor der Herausgabe der 15. vorzeitigen Zulassung nicht mehr gegeben.
Zwei Gutachten des Büros Müller-BBM vom 5. Mai 2021 zur Vereinbarkeit des beantragten Vorhabens mit den Anforderungen der Störfallverordnung (12. BImSchV) und dem Abstandsgebot des § 50 BImSchG waren zu dem Ergebnis gekommen, dass die Antragsunterlagen grundlegend überarbeitet werden müssen. Insbesondere der als am schwerwiegendsten einzustufende Störfall eines Kühlmittel-Austritts verbunden mit der Entstehung von hochgiftigem Fluorwasserstoff ist demnach von Grunde auf neu zu betrachten und zu bewerten. “
Hier der Link zur Pressemitteilung der anerkannten Naturschutzverbände
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