Die Genehmigung von Tesla bietet einen Vorgeschmack auf die Industriepolitik der Ampelregierung

Im November 2019 kürte Elon Musk Grünheide im südöstlichen Berliner Randgebiet zum Standort für seine «Gigafactory». Es lohnt sich, diese Standortwahl genauer zu betrachten, um zu verstehen, warum die Euphorie um die Werksansiedlung nicht von allen Menschen geteilt wird.

Der Wasserverbrauch

Das südöstliche Berliner Randgebiet gehört zu den trockensten Regionen Deutschlands, obwohl es mit seinen zahlreichen Seen und Flüssen auf den ersten Blick nicht so erscheint. Die letzten zehn Jahre brachten heiße Sommer bei fehlenden Niederschlägen im Winter, und wenn es denn einmal regnete, passierte dies in Form von Starkregen, den der ausgetrocknete Boden nicht aufnehmen konnte.

Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) forderte schon vor dem Bekanntwerden der Pläne Teslas, der Trinkwasserversorgung der Bevölkerung Priorität zu geben und Neuansiedlungen von Gewerbe und Industrie die Genehmigung künftig zu versagen.

Die Bereitstellung von Wasser sollte für Industrie und Gewerbe mittelfristig begrenzt werden, da der Verband die jederzeitige Bereitstellung von Trinkwasser für die Bevölkerung sonst nicht garantieren könne. Nur einen Monat nach der Vorstellung eines «Maßnahmenplans» des WSE platzte die Bombe: Brandenburg holt sich mit Tesla einen Gigawasserverbraucher ins Land.

Diese Entscheidung erhöht den Konkurrenzdruck auf das knappe Wasser massiv, die Märkische Oderzeitung berichtet inzwischen von geänderten Prioritäten des WSE: Tesla soll sein vertraglich zugesichertes Wasser erhalten, wohingegen Rationierungen der Wasserversorgung bei der Bevölkerung möglich werden sollen.

Das Trinkwasserschutzgebiet

Der Standort für die Gigafactory befindet sich in einem Trinkwasserschutzgebiet, da sich nur wenige Meter unter der Oberfläche Bodenschichten befinden, die Grundwasserleiten. Bedeckt ist dieser sog. Grundwasserleiter von Sanden, die keinerlei Schutz gegenüber eindringenden Stoffen bieten. Laut Wasserschutzverordnung ist es in diesem Gebiet verboten, Bohrungen durchzuführen, «welche die gering leitende Deckschicht über oder unter dem genutzten Grundwasserleiter verletzen können». Tesla hat Verletzungen dieser Deckschichten durch Bohrungen während der Bauphase und durch Pfahlgründungen für die Fundamente seiner Werkshallen tausendfach begangen. Geohydrologische Untersuchungen des Baugrunds blieben aus, so dass mögliche Ausbreitungen von Schadstoffen sich nicht vorhersagen lassen und bei auftretenden Störfällen eine zielgerichtete Schadensbegrenzung nicht erfolgen kann. Laut der genannten Wasserschutzverordnung ist es in Freienbrink (Gemeindeteil von Grünheide) auch verboten, «Industrieanlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in großem Umfang, wie zum Beispiel … chemische Fabriken» zu errichten. Entsprechend der bei Tesla zum Einsatz kommenden chemischen Substanzen ist die Gigafactory eine solche Chemiefabrik. Nachfragen zur genauen Art und Menge der verwendeten Stoffe werden sowohl von Tesla als auch vom Umweltamt gern mit dem Verweis auf das Betriebsgeheimnis abgeblockt. Das Umweltamt schützt vor, nachgefragte Details nur bei «größerem öffentlichen Interesse» preisgeben zu dürfen. Dieses größere öffentliche Interesse wird verneint, wenn es um die Gefährdung des Trinkwassers der Bevölkerung geht, aber stets vorgeschoben, wenn es heißt, den aufgebauten Zeitdruck und die bisher 19 Genehmigungen zum vorzeitigen Baubeginn zu rechtfertigen.

Das Abwasser

Wo Wasser entnommen wird, fällt Abwasser an. Tesla will dieses Abwasser spätestens ab der nächsten Ausbaustufe aufbereiten lassen und in die Spree einleiten. Dabei lassen sich anfallende Verunreinigungen nie rückstandslos entfernen. Mit der Spree würden sie die Wasserschutzgebiete um den Müggelsee erreichen und damit die Wasserwerke Berlin-Friedrichshagen, die einen Großteil der Berliner mit Trinkwasser versorgen. Ein Störfall bei Tesla hätte katastrophale Auswirkungen: Berlin stünde ohne sauberes Trinkwasser da.

Das Genehmigungsverfahren

Der Bau der E-Autofabrik ist fast vollendet, aber das Genehmigungsverfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) läuft immer noch. Das ist durch einen Kniff im Regelwerk möglich, den §8a BImSchG, er gestattet die Erteilung von Zulassungen zum vorzeitigen Baubeginn. Dieser Paragraph wurde in den 80er Jahren eingeführt, um den Einbau von Filtern in Abluftrohre von Kohlekraftwerken zu beschleunigen. Im Falle der Gigafabrik erfährt dieser Paragraph eine maßlose Überdehnung, und das Genehmigungsverfahren wird durch die Schaffung von Fakten auf dem Baufeld seiner präventiven Funktion beraubt. Kein deutsches Gericht wird je einen Rückbau der schon im Probebetrieb befindlichen Fabrik verfügen.

Im Fall Tesla geht es hauptsächlich um das Wasser. Anders als bei Genehmigungsverfahren nach BImSchG, die immer «gebunden» sind und bei denen nur der vorliegende Antrag zu betrachten ist, greift das Wasserrecht weiter. §12(2) des Wasserhaushaltsgesetzes führt aus, dass ein Genehmigungsantrag in einem größeren Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist. Das bedeutet, im Fall Tesla muss berücksichtigt werden, welche Auswirkungen die Ausbaustufen II bis IV der Autofabrik, die nachfolgende weltgrößte Batteriefabrik, das nachziehende Gewerbe und die Ansiedlung von zigtausend Menschen auf den Wasserhaushalt der Region haben werden. Die Entscheidung darüber liegt allein im Ermessen der Wasserbehörden, die das Prinzip der Vorsorge durchzusetzen haben. Die isolierte Betrachtung nur der Ausbaustufe I der Tesla-Fabrik verletzt dieses Vorsorgeprinzip gröblichst.

Die Bürgerbeteiligung

Wenn mal eben ein «Wolfsburg II» im Berliner Randgebiet errichtet wird, hat das gravierende Auswirkungen auf die ganze Region. Die Menschen sehen sich einem Verlust der landschaftlichen Schönheit ihrer Wohnumgebung ausgeliefert, zudem Lärm, Schmutz, Schadstoffemissionen, zunehmendem Straßenverkehr und negativen Einflüssen auf den Wohnungsmarkt. Inhaber kleinerer Firmen befürchten eine Zuspitzung des vorherrschenden Fachkräftemangels, Arbeiter eine Aushöhlung von Arbeitnehmerrechten.

Die Politik hat von Tesla ultimativ einen raschen Produktionsstart erwartet, die Betroffenen gänzlich unzureichend informiert, das Verfahren war intransparent und es wurden vollendete Tatsachen geschaffen. Dadurch haben Betroffene den Eindruck, ihre als Einwendungen vorgebrachten Befürchtungen würden nur genutzt, um ihnen mit Ausnahmegenehmigungen, Befreiungen Teslas von Verboten u.ä. zu begegnen. Die über Generationen von den Brandenburgern erlernte Haltung, sich «gegen die da oben» zu stellen habe eh keinen Zweck, findet durch das Beispiel Tesla Bestätigung. Die Glaubwürdigkeit des Investors Tesla gilt als eine der innovativsten Firmen weltweit. Das Vertrauen in den Erfolg des Autobauers drückt sich in Aktienkursen aus, sie klettern wöchentlich von Rekord zu Rekord. Man sollte annehmen, dass eine solche Firma es vermag, das Wasserschutzgebiet, in dem sie das Werk errichtet und die knappe Ressource Wasser mit moderner Technik zu schützen.

Fehlanzeige! Das komplette Recycling desentnommenen Trinkwassers (Kreislaufwirtschaft), ein Schutz des Baugrunds mittels Folientechnik und ein Monitoring des Grundwassers unterbleiben. Naturschutzverbände beklagen ein unzureichendes Störfallkonzept Teslas und, wie ein jüngstes Regenereignis mit nur 30 Litern pro Quadratmeter Niederschlag zeigte, ist die Anlagensicherheit bei Extremniederschlägen nicht gewährleistet. Permanente Verletzungen von Wasserschutzrichtlinien schon während der Bauperiode, mangelnde Auskunftsbereitschaft und unzureichende Antragsunterlagen lassen Zweifelaufkommen: Unser Wasser ist bei Tesla nicht in guten Händen.

Die Einflussnahme der Politik

Von Beginn an war die «alternativlose» Forderung der Politik an die Behörden, das Genehmigungsverfahren für die Ansiedlung Teslas so zügig wie möglich durchzuziehen.

Der Naturschutz und die Rechte der betroffenen Bürger wurden hintangestellt.

Im Schatten von Corona wurde die Öffentlichkeit bei wichtigen Entscheidungsfindungen ausgesperrt, lief die Fertigstellung des Werkes den Erörterungsterminen davon und schränkte ein neu erlassenes «Planungssicherstellungsgesetz» die Beteiligung der Betroffenen am Verfahren stark ein. Die Politik, und hier besonders die Grünen, machten sich nicht die Mühe, die Tesla-Produkte auf ihren Nutzen für die Mobilitäts- und Klimawende zu überprüfen. Die neue Regierungskoalition will das Turbo-Genehmigungsverfahren, das bei Tesla Anwendung findet, zur Regel machen und das Einspruchsrecht von Naturschutzverbänden einschränken. Sowohl die Standortwahl für die Gigafabrik Tesla inmitten geschützter Landschaft in einem Wasserschutzgebiet als auch das Verhalten von Politik und Behörden gefährden und zerstören nicht nur die Natur und ihre für den Menschen lebensnotwendigen Güter, sondern auch das Vertrauen der Bürger in ihre Behörden und die Politik. Für natur- und demokratieliebende Menschen wiegen beide Delikte gleich schwer.

Autorin: Heidemarie Schroeder, sie ist Mitglied in der Bürgerinitiative Grünheide sowie im Verein für Natur und Landschaft in Brandenburg.