Ein Tag mit guten Neuigkeiten und kleinen Teilerfolgen – Oberverwaltungsgericht folgt Argumenten der Naturschutzverbände

Gestern war ein Tag mit guten Neuigkeiten und kleinen Teilerfolgen. Zum einem musste Tesla die Bauarbeiten wieder stoppen, diesmal nicht wegen unbezahlter Wasserrechnungen, sondern weil sie die 100 Mio. EUR Sicherheitsleistung für etwaige Rückbaukosten nicht gezahlt haben.

Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde der Grünnen Liga und NABU Brandenburg gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) zu vorzeitigen Rodungsmaßnahmen zum Teil stattgegeben. Ein Teil der Fläche darf nicht weiter gerodet werden.

Hier die Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichtes.

Hier die Pressemitteilung des NABU Brandenburg.

Info zum Bild: Zauneidechse, Männchen sind zur Paarungszeit leuchtend smaragdgrün.

Die streng geschützte Art kommt nachweislich im B-Plan Gebiet 13, Freienbrink-Nord vor.

Info zur Zauneidechse von nabu.de: “Nicht nur die Art selbst ist streng geschützt. Da die Zauneidechse im Anhang der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union aufgelistet wird, ist es zudem verboten, ihre Lebensräume zu beschädigen oder zu zerstören. Dennoch sind Zauneidechsen bei großen Bauvorhaben oft die Leidtragenden und geraten durch teure Abfang- und Umsiedlungsaktionen in den Blick einer kritischen Öffentlichkeit. Anstatt solcher, nur selten erfolgversprechender Maßnahmen sind die Eingriffsvermeidung sowie Sicherung, Vergrößerung und Vernetzung vorhandener Lebensräume die bessere Lösung. “