Bericht des NABU Fürstenwalde: Anhörung zum Genehmigungsverfahren Tesla – 1. Anhörungstag

Lange haben viele Menschen auf diesen Termin gewartet, den Anhörungstermin zum Genehmigungsverfahren, der den Bau einer Autofabrik von der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg in Grünheide (Mark) beinhaltet. Der nach der Auslegung der ersten Antragsunterlagen angesetzte Termin wurde verschoben und nun ist es für viele Menschen die erste Möglichkeit mit den Mitarbeitern des Landesamtes für Umwelt und Vertretern der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE zu dem geplanten Vorhaben in Austausch zu kommen.

Vertreter des NABU Kreisverbandes Fürstenwalde e.V. nehmen gemeinsam mit Vertretern der anerkannten Naturschutzverbände Brandenburg e.V. an der Anhörung teil.

Wir wurden vorab von den Medienvertreter mehrfach gefragt, was wir uns von diesem Termin versprechen, gerade im Hinblick, das ein Teil der Autofabrik bereits gebaut wurde.

Für uns ist es wichtig, die vielen offenen Fragen endlich beantwortet zu bekommen, die Antragsunterlagen gerade bei der ersten Auslegung sind derart unvollständig und unqualitativ, das sie nie zur Auslegung hätten kommen dürfen. Ein Vorhaben dieser Dimension muss langfristig und ausreichend geplant werden, dazu zählen für uns auch qualitative Antragsunterlagen, die der Vorhabensträger hätte vorlegen müssen. Es handelt sich in weiten Teilen nur um Grobentwürfe, die für die Öffentlichkeit nicht erkennen lassen, wie der zukünftige Betreiber der Industriefabrik seinen Verpflichtungen gerecht werden will.

Zudem müssen wir uns als regionaler Naturschutzverband für die einzigartige Natur und die Menschen vor Ort einsetzen. Viele Menschen sind stark von der geplanten Ansiedlung betroffen, sie leben in einem einzigartigen Wald- und Seengebiet, das geprägt ist von dörflichen Strukturen. Nun wird im Schnelldurchlauf, eines der letzten unbebauten Gebiete im Speckgürtel von Berlin, kurzerhand in eine Industrieregion verwandelt.

Zudem hat die Politik es bis heute nicht geschafft, sich mit den Belangen, Befürchtungen und der gerechtfertigten Kritik der Menschen auseinanderzusetzen.

Somit ist es verständlich das es am 1. Anhörungstag nicht zur inhaltlichen Diskussion kam. So waren u.a. falsche Informationen in den Medien, die falsche Zahl der Einwender und der Ablauf der Anhörung, aber auch das Genehmigungsverfahren an sich, die Hauptthemen des Tages.

Die Vertreter der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE haben es bei der Anhörung nicht geschafft, das geplante Projekt vorzustellen und hier auf wichtige detaillierte Informationen einzugehen.

Der 2. Punkt der Tagesordnung war die Darstellung des Vorhabens durch den Antragsteller. Hier schien es, das sich die Vertreter überhaupt nicht auf den Anhörungstermin vorbereitet hatten. Die Darstellung glich eher einer Werbeveranstaltung. Ein Lageplan der Fabrik, konnte erst nach mehrfachen Nachfragen der Einwender und nach längerem Hin und Her des Antragstellers per Beamer an die Wand geworfen werden.

Rückfragen der Einwender konnten bzw. wollten von Vertretern des Antragsstellers nicht beantwortet werden. Große Verwunderung gab es u.a. darüber das die Vertreter nicht einmal einfache Fragen beantworten konnten bzw. wollten – u.a. wann die Firma in Brandenburg registriert wurde.

Hier zeigt sich erneut wie wenig der Vorhabensträger an Öffentlichkeitsbeteiligung und Transparenz interessiert ist.

Ein Ausblick für die kompletten Planungen sowie zum tatsächlichen Verkehrsaufkommen zu allen vier Ausbaustufen wollten die Vertreter nicht geben. Auch zu der in den Medien angekündigten Planung für die Batteriezellenfertigung wollten sie sich nicht äußern, die ganz entscheidend für die Höhe des Wasserverbrauchs ist.

Ein großes Thema spielten die vorzeitigen Zulassungen nach §8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes. Mittlerweile wurden bereits fünf vorzeitige Zulassungen erteilt. Die sechste Zulassung soll bereits beantragt sein. Die fünfte sofort vollziehbare Zulassung umfasst u.a. die Vornahme sog. Pfahlgründungen, mit denen irreversibel in den hochsensiblen Grundwasserbereich eingegriffen wurde. Und dies, obwohl sogar der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) schwerwiegende Bedenken gegen diese Maßnahmen erhoben hat.

Das Verfahren um die Zulassung des Vorhabens zeigt die Verkehrung einer Regelung, die geschaffen wurde, um Verfahren zu beschleunigen – nicht jedoch, um Verfahren vorwegzunehmen. § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes lässt unter bestimmten Voraussetzungen den vorzeitigen Beginn der Errichtung einer Anlage zu. Im Fall von der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE soll es jedoch auf der Grundlage von § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes nach dem Willen des Investors zur nahezu vollständigen Errichtung des Werks kommen. Und dies bei einer der künftig weltweit größten Anlagen der Großindustrie, in der bereits in der ersten Ausbaustaufe 500.000 Fahrzeuge jährlich produziert werden sollen und die massivste Auswirkungen auf die Region und deren Einwohner haben wird – alle durch den Bau bedingten, vor allem aber durch die spätere Produktion zu erwartenden schädlichen Umweltwirkungen inbegriffen.

Derzeit werden durch die extensive Anwendung des § 8a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes kurzerhand vollendete Tatsachen geschaffen. Und dabei grundlegende Verfahrensrechte in eklatanter Weise verletzt: So wird das Vorhaben faktisch zugelassen, obwohl der Investor immer wieder noch relevante Änderungen an dem Vorhaben vorgenommen hat.

Zudem setzt sich das Landesamt für Umwelt unweigerlich unter einen nicht mehr umkehrbaren Genehmigungsdruck, wenn es Maßnahmen zulässt, die wie die Rodung von rund 90 ha Wald oder aber jetzt Eingriffe in den Grundwasserleiter schlechterdings nicht reversibel sind!

Wir fordern daher das Landesamt für Umwelt erneut auf keine weiteren Zulassungen nach § 8a des Bundesimmissionsschutzgesetzes mehr zu genehmigen.